Ausblick: Das nächste Schuljahr

Corona ist da. Und bleibt offenbar noch eine Weile. Das Kultusministerium hat einige Informationen herausgegeben und die Regelungen für den Schulbetrieb erläutert. Sämtliche Regelungen sind hier einsehbar: https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/aktuelle_erlasse_zum_schuljahr_2021_22/corona-erlasse-zum-schuljahr-2021-22-202659.html

Zusammengefasst sind dies die wichtigsten Punkte:

1. Die schriftlichen Abschlussarbeiten in Jahrgang 10 sind erneut dezentral. Es werden erneut Arbeiten zur Verfügung gestellt, die durch die Lehrkräfte modifiziert werden können. Die mündliche Prüfung ist verbindlich. 

2. Bis zum 27. September 2021 werden keine bewerteten schriftlichen Arbeiten geschrieben. In einigen Fächern wird bis zu den Herbstferien der Lernstand erhoben, diese Tests bleiben unbewertet. 

3. Im gesamten Schuljahr dürfen nur noch maximal 2 Klassenarbeiten pro Woche geschrieben werden. 

4. Schriftliche Arbeiten werden in Präsenz geschrieben – auch von Kindern und Jugendlichen, die im Distanzlernen sind. Eventuell muss die Arbeit dann außerhalb der Unterrichtszeit geschrieben werden. 

5. Die Mindestanzahl der schriftlichen Arbeiten wird als verbindlich festgesetzt – es dürfen also nicht mehr als die Mindestanzahl geschrieben werden. 

6. Die Gewichtung der schriftlichen Arbeiten darf 30% nicht unterschreiten. Die Festlegung der Gewichtung erfolgt in der jeweiligen Fachkonferenz. 

7. Sprechprüfungen finden weiterhin statt. 

8. Testersatzleistungen dürfen weiterhin als Alternative zu schriftlichen Arbeiten gestellt werden. 

9. Schriftliche Arbeiten sind in der ersten Unterrichtsstunde nach Wiedereintritt in Szenario C UNTERSAGT. 

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