Freiwillig oder Pflicht? Die Bundeswehr im Wandel der Zeit

Ein Beitrag von Camie, Aron und Helaz

Die Welt wird immer gefährlicher und es entstehen immer mehr Konflikte, innerhalb und außerhalb von Deutschland. Kann Deutschland da mithalten, besonders im Blick auf die Wehrfähigkeit?

Ein Blick in die Geschichte

Die Wehrpflicht wurde in Deutschland erstmals nach der Reichsgründung 1871 eingeführt. Der Militärdienst dauerte mehrere Jahre und galt für alle Männer ab dem 20. Lebensjahr. Nach dem Ersten Weltkrieg wurde die Wehrpflicht durch den Versailler Vertrag im Jahr 1920 abgeschafft. Während der Zeit des Nationalsozialismus führte Adolf Hitler 1935 entgegen den Bestimmungen des Versailler Vertrags die allgemeine Wehrpflicht wieder ein. Sie galt für Männer zwischen 18 und 45 Jahren. Kriegsdienstverweigerung wurde im Zweiten Weltkrieg oft streng bestraft, teilweise sogar mit dem Tod.

1955 wurde die Bundeswehr gegründet und fest in die NATO eingebunden. Ein Missbrauch der Wehrpflicht wie im NS Staat sollte sich auf keinen Fall wiederholen. Deshalb wurde die Bundeswehr als Parlamentsarmee aufgebaut und an das Grundgesetz gebunden. 2011 wurde die Wehrpflicht in Deutschland unter der Regierung von Angela Merkel ausgesetzt. Seitdem ist der Wehrdienst freiwillig. Gründe dafür waren unter anderem die veränderte Sicherheitslage nach dem Kalten Krieg sowie die hohen Kosten der Wehrpflicht.

Das neue Wehrdienstgesetz 2025

Der Deutsche Bundestag hat am 5. Dezember 2025 ein neues Wehrdienstgesetz beschlossen. 323 Abgeordnete stimmten dafür, 272 waren dagegen, eine Abgeordnete enthielt sich. Mit diesem Gesetz will die Regierung die Bundeswehr stärken, ohne dabei sofort die alte Wehrpflicht wieder einzuführen.

Im Mittelpunkt steht weiterhin die Freiwilligkeit. Junge Menschen können selbst entscheiden, ob sie zur Bundeswehr gehen möchten. Neu ist jedoch, dass vor allem junge Männer einen Fragebogen ausfüllen und an einer Musterung, also einer ärztlichen Untersuchung, teilnehmen müssen. Der Grund für diese Änderungen ist die unsichere Lage in Europa und in der Welt. Die Bundesregierung will die Verteidigung Deutschlands verbessern und mehr Reserven aufbauen, damit im Notfall schneller reagiert werden kann.

Eine vollständige Wiedereinführung der Wehrpflicht ist mit diesem Gesetz noch nicht vorgesehen. Sie bleibt jedoch eine Möglichkeit für die Zukunft. Sollten sich zu wenige Freiwillige melden, könnten später strengere Regeln eingeführt werden.

Unterschiedliche Meinungen in der Politik

In der Politik gehen die Meinungen zu dem Gesetz auseinander. Beschlossen wurde es von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, die das Gesetz für wichtig für die Sicherheit Deutschlands halten. Die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke stimmten dagegen, allerdings aus sehr unterschiedlichen Gründen. Die AfD kritisierte, das Gesetz packe das Personalproblem der Bundeswehr nicht an der Wurzel an. Die Grünen bemängelten die starke Fixierung auf junge Menschen, ein Land werde nicht allein durch 18-Jährige verteidigt. Die Linke lehnt eine Wehrpflicht grundsätzlich ab und sieht keine sicherheitspolitische Notwendigkeit dafür. Die Diskussion zeigt: Das Thema Wehrdienst bleibt in Deutschland umstritten.

Im Gespräch mit der Bundeswehr

Um über Zahlen und Gesetzestexte hinauszublicken, haben wir nachgefragt. Sascha Hell-Hundt, Oberleutnant und Jugendoffizier in Hannover, hat unsere Fragen beantwortet.

Ab den 1990er Jahren sind die Zahlen der Kriegsdienstverweigerer enorm gestiegen, und auch heute scheint die Bereitschaft, bei der Bundeswehr zu dienen, gering zu sein. Was denken Sie, ist der Grund für die gesunkene Bereitschaft?

Die Entwicklung hat mehrere Ursachen. Nach dem Ende des Kalten Krieges entstand in Deutschland über viele Jahre das Gefühl, dass Krieg in Europa dauerhaft überwunden sei. Sicherheit wurde oft als selbstverständlich angesehen. Gleichzeitig nahm mit der Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2011 die persönliche Berührung vieler Menschen mit der Bundeswehr ab.

Hinzu kommt ein gesellschaftlicher Wandel: Junge Menschen haben heute eine größere Auswahl an Bildungswegen und Karrierewegen als frühere Generationen. Ein Dienst bei den Streitkräften steht daher in Konkurrenz zu Studium, Ausbildung oder Auslandsaufenthalten.

Seit dem russischen Angriff auf die Ukraine beobachten wir allerdings wieder ein steigendes Interesse an sicherheitspolitischen Fragen. Viele Menschen beschäftigen sich erneut mit der Frage, welche Bedeutung Verteidigung und gesellschaftliche Resilienz für einen demokratischen Staat haben.

Ein Argument für die Abschaffung der Wehrpflicht 2011 war, dass die Bundeswehr Spezialisten benötigt und diese nicht innerhalb des verpflichtenden Zeitraums ausgebildet werden können. Hat sich das geändert?

Dieses Argument gilt grundsätzlich weiterhin. Moderne Streitkräfte benötigen hochqualifiziertes Personal in Bereichen wie IT, Cybersicherheit, Luftfahrttechnik, Logistik oder Medizin. Solche Fähigkeiten lassen sich nicht in wenigen Monaten vollständig vermitteln.

Gleichzeitig hat sich die sicherheitspolitische Lage verändert. Heute wird wieder stärker darüber diskutiert, wie Deutschland im Krisenfall oder Verteidigungsfall ausreichend Personal bereitstellen kann. Deshalb werden verschiedene Modelle geprüft, die sowohl den Bedarf an Spezialisten als auch die Notwendigkeit einer größeren Personalreserve berücksichtigen sollen.

Denken Sie, dass Soldaten angesichts der fortschreitenden Digitalisierung überhaupt noch nötig sind?

Ja. Digitalisierung verändert Streitkräfte grundlegend, ersetzt den Menschen aber nicht. Moderne Technologien können Aufklärung verbessern, Daten schneller auswerten oder bestimmte Prozesse automatisieren. Entscheidungen über den Einsatz militärischer Mittel bleiben jedoch letztlich menschliche Entscheidungen.

Auch moderne Waffensysteme müssen bedient, gewartet und geführt werden. Zudem können Territorien nicht allein durch Software geschützt werden. Selbst hochdigitalisierte Streitkräfte benötigen weiterhin Soldatinnen und Soldaten mit Fachwissen, Verantwortungsbewusstsein und Urteilsvermögen.

Von welcher Form der Wehrpflicht würde die Bundeswehr am meisten profitieren?

Die politische Entscheidung ist hierfür inzwischen gefallen. Mit dem Wehrdienst Modernisierungsgesetz wurde ein neues Modell beschlossen, das auf einer Kombination aus Freiwilligkeit, verpflichtender Wehrerfassung und schrittweise wieder eingeführter Musterung basiert. Seit diesem Jahr erhalten alle 18-jährigen deutschen Staatsbürger einen Fragebogen zur Erfassung ihrer Motivation und Eignung für einen möglichen Dienst. Für Männer ist die Beantwortung verpflichtend, für Frauen freiwillig. Zudem wird die Musterung für Männer schrittweise wieder verpflichtend eingeführt.

Ziel dieses Modells ist es, möglichst viele geeignete junge Menschen für einen freiwilligen Dienst in den Streitkräften zu gewinnen und gleichzeitig wieder einen Überblick über die personellen Ressourcen Deutschlands im Verteidigungsfall zu erhalten. Die Bundeswehr profitiert dabei insbesondere von der verbesserten Wehrerfassung und der Möglichkeit, gezielt geeignete Bewerberinnen und Bewerber anzusprechen.

Ob langfristig eine weitergehende Wehrpflicht notwendig sein wird, hängt maßgeblich davon ab, ob der geplante Personalaufwuchs mit diesem Modell gelingt oder nicht. Der derzeitige Ansatz setzt jedoch bewusst zunächst auf Freiwilligkeit, Attraktivität des Dienstes und eine verbesserte Erfassung potenzieller Wehrdienstleistender.

Wie wird ausgeschlossen, dass keiner der Bewerber eine extremistische oder gewalttätige Vergangenheit hat?

Bereits im Bewerbungsverfahren werden verschiedene Sicherheitsprüfungen und Eignungsprüfungen durchgeführt. Dazu gehören die Überprüfung persönlicher Angaben, die Auswertung sicherheitsrelevanter Erkenntnisse sowie, je nach Verwendung, weitergehende Sicherheitsüberprüfungen. Ziel ist es, frühzeitig festzustellen, ob Zweifel an der Verfassungstreue oder der persönlichen Eignung einer Bewerberin oder eines Bewerbers bestehen.

Gleichzeitig endet die Überprüfung nicht mit der Einstellung. Soldatinnen und Soldaten sind verpflichtet, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten. Hinweise auf extremistische Bestrebungen werden konsequent verfolgt. Dabei arbeitet die Bundeswehr eng mit dem Militärischen Abschirmdienst zusammen.

Hinzu kommt eine wichtige gesetzliche Änderung: Seit Ende 2023 ermöglicht eine Novellierung des Soldatengesetzes die deutlich schnellere Entfernung von verfassungsfeindlichen Soldatinnen und Soldaten aus der Bundeswehr. Liegen schwerwiegende verfassungsfeindliche Bestrebungen vor, können Berufssoldaten und Zeitsoldaten nun durch Verwaltungsakt aus dem Dienstverhältnis entlassen werden. Zuvor war hierfür regelmäßig ein langwieriges gerichtliches Disziplinarverfahren erforderlich, das sich über mehrere Jahre hinziehen konnte. Der Rechtsweg bleibt dabei weiterhin gewährleistet.

Die Bundeswehr verfolgt damit den Grundsatz, dass Menschen, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung ablehnen oder bekämpfen, keinen Platz in den Streitkräften haben. Gerade weil Soldatinnen und Soldaten besondere Verantwortung tragen und Zugang zu Waffen sowie sicherheitsrelevanten Informationen besitzen, wird Verfassungstreue als unverzichtbare Voraussetzung für den Dienst angesehen.

Werden Frauen beim Training, der Musterung und bei der Weiterbildung anders behandelt als Männer?

Frauen und Männer haben grundsätzlich die gleichen Rechte, Pflichten und Karrierechancen. Seit 2001 stehen Frauen alle militärischen Laufbahnen offen.

Die Anforderungen richten sich nach dem jeweiligen Dienstposten und dessen Aufgaben. Körperliche Leistungsanforderungen können je nach Ausbildung oder Verwendung unterschiedlich ausgestaltet sein, orientieren sich jedoch grundsätzlich am militärischen Auftrag. Ziel ist, dass alle Angehörigen der Bundeswehr die Fähigkeiten mitbringen, die für ihren jeweiligen Einsatz erforderlich sind.

Wie werden Transpersonen und Menschen mit anderer Geschlechtsidentität gehandhabt?

Die Bundeswehr versteht sich als Arbeitgeber, der die Würde und Rechte aller Menschen achtet. Entscheidend für den Dienst sind Eignung, Befähigung und Leistung, nicht Geschlechtsidentität oder sexuelle Orientierung.

In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche Regelungen angepasst, um den Umgang mit unterschiedlichen Geschlechtsidentitäten zeitgemäß und diskriminierungsfrei zu gestalten. Wie in anderen staatlichen Institutionen gilt auch hier der Anspruch, allen Angehörigen ein respektvolles Arbeitsumfeld zu bieten.

Glauben Sie, dass die finanzielle Aufteilung zwischen Kriegsprävention und militärischem Ausbau gut geregelt ist?

Sicherheit entsteht nicht allein durch Streitkräfte. Diplomatie, Entwicklungszusammenarbeit, wirtschaftliche Stabilität und internationale Kooperation tragen ebenfalls zur Konfliktvermeidung bei.

Gleichzeitig zeigt der Blick auf aktuelle Konflikte, dass Diplomatie besonders dann erfolgreich sein kann, wenn Staaten auch in der Lage sind, ihre Sicherheit glaubwürdig zu gewährleisten. Aus meiner Sicht handelt es sich daher nicht um einen Gegensatz zwischen Prävention und Verteidigung. Beide Bereiche ergänzen sich und sind wichtige Bestandteile einer umfassenden Sicherheitsvorsorge.

Ist es verpflichtend, sich die Haare abzurasieren? Und sind Körpermodifikationen wie Tattoos oder Piercings zugelassen?

Nein, Soldatinnen und Soldaten müssen sich nicht die Haare abrasieren. Allerdings gibt es Vorgaben zum äußeren Erscheinungsbild, insbesondere aus Gründen der Hygiene, Sicherheit und Einheitlichkeit. So darf beispielsweise die Frisur die Nutzung von Schutzausrüstung nicht beeinträchtigen.

Tätowierungen sind grundsätzlich erlaubt, solange sie nicht gegen Gesetze verstoßen oder extremistische, diskriminierende oder verfassungsfeindliche Inhalte zeigen. Auch Piercings sind grundsätzlich möglich, müssen jedoch während des Dienstes oder bei bestimmten Tätigkeiten aus Sicherheitsgründen gegebenenfalls entfernt werden.

Herr Hell-Hundt, vielen Dank für das Gespräch.

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