Deutschrap. Ist das Kunst oder kann das weg?

Ein Beitrag von Camie und Emilia.

Während Deutschrap immer weiter an Popularität gewinnt, werden auch die Stimmen der Kritik immer lauter. Es wird infrage gestellt, ob Deutschrap überhaupt als Kunst und Kulturgut gesehen werden kann. Aber was ist „Kunst“ und „Kultur“ überhaupt? Kunst ist das schöpferische Gestalten von Menschen als Auseinandersetzung mit unserer Umwelt in einer ästhetischen Dimension. Als die schönen Künste werden die bildende Kunst, Literatur und darstellende Kunst gesehen. Laut der Definition der UNESCO-Kommission umfasst Kultur alles, was Menschen in einer Gesellschaft teilen, wie zum Beispiel Musik, Kunst, Literatur, Sprache, Werte, Bräuche, Stätten und zeitgeschichtliche Dokumente. Die Kultur wird dabei auch als Gegenteil der Natur gesehen. Außerdem ist sie ein sehr großer Bestandteil der menschlichen Identität.

Um Werte und Identität zu vermitteln, braucht etwas oft einen Hintergrund und eine Entstehungsgeschichte. Rap entstand in den 1970er-Jahren als Teil der Hip-Hop-Kultur in dem New Yorker Stadtteil Bronx. Er entwickelte sich aus afroamerikanischer und lateinamerikanischer Musik und Kultur und wurde als Reaktion auf soziale und wirtschaftliche Ausgrenzung geschaffen. Man bezeichnete ihn auch als Protestmusik. Die Texte handeln oft von den Problemen der Kriminalität und Drogen, wobei sich manche von den Themen distanzieren, andere heißen dasselbe gut.

Durch die Verwendung von Schimpfwörtern in den Texten wurde von KRS-One („The Teacher“) der Begriff oder die Bezeichnung Street Rap eingeführt. Durch die Medien wurden viele Rapper mit einem schlechten Image versehen, wodurch der Begriff Gangsta-Rap zunehmend popularisiert wurde. Der erste Hit war „Rapper’s Delight“ aus dem Jahr 1979 von der Sugarhill Gang. Durch den Hit gelang Rap auf die Weltbühne und wurde erstmals bekannt.

Rap setzt sich aus vier Elementen zusammen: DJing, MCing (Rap), Breakdance und Graffiti. In den 1980er-Jahren kam zum einen der Rap nach Deutschland, zum anderen entwickelte sich auch der Gangsta-Rap immer weiter. Hip-Hop bzw. Rap gelang durch US-Soldaten und Musikfernsehen nach Deutschland. Die 2000er-Jahre waren dann der Durchbruch von Gangsta-Rap in Deutschland, zum Beispiel durch Sido und Bushido. Auch Haftbefehl ist ein gutes Beispiel für einen Gangsta-Rapper.

Gangsta-Rap ist ein Genre der Rapmusik, das gewaltorientiert und mittlerweile auch klischeehaft das Lebensumfeld eines Gangsters (im Sinne von Gangmitglied) beschreibt. Gangsta-Rap ist das erfolgreichste Subgenre des Hip-Hops und war besonders in den 1990er-Jahren das dominierende Genre in den Charts.

Rap scheint also auf den ersten Blick ein fester Bestandteil der Musikkultur zu sein. Warum gibt es also so viel Kritik? Gemäß dem 1. Artikel des deutschen Grundgesetzes ist die Würde des Menschen unantastbar, und es ist des Staates Pflicht, sie zu schützen. Die menschliche Würde kann durch unterschiedliche Dinge verletzt werden, etwa durch objektive Herabwürdigung, das Absprechen der Eigenständigkeit, Anprangerung, Beschimpfung oder Zurschaustellung. Außerdem ist laut dem Strafgesetzbuch, Artikel 130, das Hetzen gegen Volksgruppen, egal ob es um Ethnie, Religion oder Nationalität geht, eine Straftat. Mit Hetzen ist die Aufstachelung und der Aufruf zu Gewalt und Hass gemeint.

Einige Deutschrap-Texte verstoßen genau gegen diese Punkte. Die Texte drehen sich oft um Drogen, Sex und das Aufwerten des eigenen Egos. Diese Aufwertung findet meist durch die Abwertung anderer Personen oder Personengruppen statt, oft gegenüber Bevölkerungsgruppen, die schon mit Vorurteilen und Hass zu kämpfen haben. Besonders häufig kommt es zu Sexismus, Misogynie (Frauenhass) und Homophobie, in einigen Fällen auch zu Rassismus und Antisemitismus.

So rappte Haftbefehl in seinem Song „RADW“, dass er eine Türkin und zwei Latinas besitze, und betitelte diese dann im gleichen Satz mit einem reichlich unschmeichelhaften Begriff für Frauen. Durch den Besitzanspruch, den er erhebt, ordnet er die Frauen ihm unter, objektiviert sie und sexualisiert sie durch die Beleidigung. Dieser „genretypische“ Sexismus richtet sich zwar meist gegen Frauen, aber auch Männer werden durch Deutschrapperinnen herabgesetzt. Ein gutes Beispiel dafür ist die Rapperin Ikkimel: „ich Frau, du nichts“ („Männergefühle“, Ikkimel und SALÓ) oder auch „Fußballmänner, alles Penner“ („Fußballmänner“, Ikkimel).

Ein weiteres Problem ist Gewalt- und Drogenverherrlichung. Dies ist besonders im Anbetracht der Tatsache kritisch, dass 72 % der Menschen, die in Deutschland Rap hören, zwischen 14 und 19 Jahren alt sind. Um Beispiele für diese Verherrlichung zu finden, muss man nicht lange suchen: Die meisten bekannten Rapper:innen bauen das Thema Drogen wenigstens mal am Rand ein, wenn sie nicht ganze Songs über Drogenkonsum schreiben.

Wieder können wir uns dafür Ikkimel und Haftbefehl anschauen. In Ikkimels Song „Keta und Krawall“ (Keta ist die Abkürzung für das Narkosemittel Ketamin) hat sie der Droge ein ganzes Lied gewidmet und stellt diese darin in den Kontext von Partys und Empowerment. In Haftbefehls Texten werden die Drogen teils härter dargestellt, doch auch hier spielen sie in vielen Songs eine Rolle: „zwölfhundert Gramm Schnuff“ („069“, Haftbefehl und Bazzazian) oder auch „deal’ Gramm, Kilo, Tonn’n schiefer Kokain“ sind nur einzelne Beispiele.

Im Blick auf Haftbefehls Texte lässt sich auch gleich noch ein Beispiel für Gewaltbereitschaft in Songs aufzeigen: „Automatikpistole liegt da 24/7 griffbereit, sag, wer will Beef haben?“ („RADW“, Haftbefehl). All diese Punkte und Beispiele lassen Deutschrap in keinem guten Licht stehen. Sollte man also vielleicht nicht nur über den Kunst- und Kulturaspekt, sondern auch über die Legalität diskutieren?

An diesem Punkt setzt die Meinungs- und Kunstfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes ein. Die Meinungsfreiheit ist einer der wichtigsten Grundbausteine der Demokratie und beinhaltet das Recht auf freie Äußerung sowie das Recht, die eigene Meinung ohne Zensur darzustellen. Die Meinungsfreiheit ist also unantastbar.

Die Kunstfreiheit umfasst 1. die Freiheit, Kunst zu schaffen, und 2. die Freiheit, Kunst zu verbreiten. Um diese Freiheit einzufordern, ist es nicht nötig, als Künstler:in anerkannt zu werden. Anders als die Meinungsfreiheit ist die Kunstfreiheit der Verfassung allerdings untergeordnet. Das bedeutet, dass die Kunstfreiheit eingeschränkt werden kann, wenn die Freiheit eines anderen eingeschränkt wird. Oft wird hierbei das Beispiel der Würdenverletzung aufgeführt, und genau diese findet im Deutschrap teilweise, wie bereits festgestellt, statt.

Trotzdem ist Deutschrap frei verfügbar und populär. Das liegt vor allem daran, dass die Kunstfreiheit nur eingeschränkt werden kann, nachdem geprüft wurde, wie weit es sich um eine Darstellung der Realität handelt. Würdenverletzung ist etwas erst dann, wenn eine bestimmte Person ganz spezifisch angegriffen wird (deswegen wird auch oft von Verletzung der Persönlichkeitsrechte gesprochen), und selbst das ist okay, wenn es sich lediglich um eine Meinung handelt. „Ich hab’ eine Türkin, zwei Latinas, drei …“ („RADW“, Haftbefehl) und „ich Frau, du nichts“ („Männergefühle“, Ikkimel und SALÓ) sind also sexistische Aussagen, aber keine Angriffe auf die persönliche Würde.

Es gab allerdings auch schon Fälle, in denen es aufgrund von persönlicher Würdenverletzung zu Strafe kam. Der Deutschrapper Fler etwa musste zunächst Zeilen aus seinem Song „Noname“ streichen, und dann, als sein Publikum die verbotenen Zeilen sang, eine Strafe von 65.000 Euro zahlen. „Noname“ (2019) ist ein Disstrack gegen den Rapper Bushido. Die Verse, die für Flers Strafe sorgten, richteten sich allerdings konkret gegen die Ehefrau Bushidos und deren gemeinsame Kinder. Die Strafe musste er also für die Verletzung der Würde bzw. der Persönlichkeitsrechte der Kinder zahlen.

Ein Beispiel, in dem das Gericht zugunsten der Kunstfreiheit entschied, ist die Antilopen Gang. Die Rap- und Punkrock-Gruppe rappte in ihrem Song „Beate Zschäpe hört U2“: „Zu Verschwörungstheorien gehören Vernichtungsfantasien“ und „Die den Holocaust nicht leugnen, sie deuten ihn um“. Der Journalist und Verschwörungstheoretiker Ken Jebsen fühlte sich dadurch persönlich angegriffen und klagte die Antilopen Gang daraufhin an. Jebsen verlor den Prozess, da nicht direkt sein Name genannt wird, und musste die Gerichts- und Anwaltskosten übernehmen. Das Gericht bezog sich bei der Ablehnung von Jebsens Anklage direkt auf die Kunstfreiheit und befand, dass seine persönliche Würde nicht geschädigt wurde.

Zusammengefasst können wir also zunächst einmal feststellen, dass Deutschrap zwar teilweise auf einem schmalen Grat zwischen Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrechten liegt, aber trotzdem in den meisten Fällen legal ist. Ob die Inhalte auch für Jüngere frei verfügbar sein sollten, ist ebenso wie die Berechtigung von einigen Textpassagen meinungsabhängig.

Des Weiteren ist klar, dass Rap menschengeschaffen ist. Und besonders der Aspekt von gesellschaftlicher Verbundenheit ist klar erfüllt. Haftbefehl füllt Konzerthallen mit Tausenden von Fans und berührt Millionen mit seiner Musik. Außerdem darf Kunst und Kultur kontrovers sein. Kunst soll zum Denken anregen, und manchmal ist Kontroversität da genau das Richtige.

Picasso sagte einst: „Kunst ist nicht das, was man sieht, sondern das, was man andere sehen lässt.“ Damit wird ganz klar: Kunst muss nicht schön sein, Kunst muss berühren, und das tut Deutschrap tagtäglich.

Also: Ja, Deutschrap ist Kunst ebenso wie es Kultur ist.

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