Am 24. September 2017 ist Bundestagswahl.
Der Bundestag wird alle 4 Jahre gewählt.
Alle, die wählen gehen, entscheiden mit: Wer vertritt die Bürger und Bürgerinnen im Bundestag?
Bundeskanzler und Bundesregierung
Der Bundeskanzler wird in Deutschland nicht direkt vom Volk, sondern vom Bundestag gewählt. Gemeinsam mit den Bundesministern bildet er oder sie die Bundesregierung.
Wer wählen darf.
Du darfst wählen …
- … wenn du mindestens 18 Jahre alt bist.
- … wenn du die deutsche Staatsangehörigkeit bist, also wenn du Deutscher oder Deutsche bist.
- … wenn du in Deutschland wohnst (hier kann es auch Ausnahmen geben).
Wie man wählt
Die Wahlbenachrichtigung
Wenn du wählen darfst, bekommst du mit der Post eine Wahlbenachrichtigung.
Auf der Wahlbenachrichtigung steht, wann und wo du wählen kannst. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung kannst du einen Wahlschein und Briefwahl beantragen.
Wählen im Wahllokal
Am Wahltag gehst du in dein Wahllokal. Das kann zum Beispiel eine Schule,
ein Kindergarten oder ein anderer Raum sein. Die Adresse steht auf der Wahlbenachrichtigung.
Im Wahllokal zeigst du den Wahlhelfern deine Wahlbenachrichtigung.
Ausweis oder Reisepass brauchst du, wenn du die Wahlbenachrichtigung vergessen habst,
oder wenn du danach gefragt wirst.
Dann geben dir die Wahlhelfer den Stimmzettel. Mit dem Stimmzettel gehst du in die Wahlkabine. Dort machst du deine Kreuze ganz allein und geheim.
Falte danach deinen Stimmzettel so, dass keiner sehen kann, was du gewählt hast.
Dein gefalteter Stimmzettel kommt nun in die Wahlurne.
Alle Wahlberechtigten haben zwei Stimmen
Die Erststimme
Mit der Erststimme wählst du die Abgeordnete oder den Abgeordneten deines Wahlkreises. Du kannst in deinem Wahlkreis eine Person wählen. Diese Person soll einen Sitz im Bundestag bekommen.
Sitz bedeutet: Einen Platz im Bundestag haben. Und im Bundestag Abgeordneter sein.
Dieser Abgeordnete oder diese Abgeordnete vertritt deinen Wohnort im Bundestag.
Meistens schlagen die Parteien diese Personen vor. Wähle die Person, die du gut findest, mit deiner Erststimme.
Die Person mit den meisten Erstimmen wird Abgeordnete oder Abgeordneter im Bundestag.
Die Zweitstimme
Mit der Zweitstimme entscheidest du mit, wie viele Sitze eine Partei im Bundestag bekommt.
Die Parteien machen vor der Wahl eine Liste. Auf der Liste stehen Personen,
die Abgeordnete im Bundestag werden wollen.
Bei der Wahl steht auf dem Stimmzettel der Name der Partei,
die die Liste vorgeschlagen hat. Wenn du denkst: „Diese Partei hat gute Ideen!“
Oder: „Die Kandidatinnen und Kandidaten auf der Liste finde ich gut!“, dann wähle die Liste der Partei mit deiner Zweitstimme!
weitere Informationen
- Internetseite der Bundeskanzlerin: www.bundeskanzlerin.de
- Internetseite der Bundesregierung: www.bundesregierung.de
Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung der BPB